Rechtsprechung
BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 134; ZPO §§ 578, 579 Abs. 1 Nr. 1, 586, 589; GVG § 21 g Abs. 2
- Wolters Kluwer
Wiederaufnahmeantrag - Gerichtsbesetzung - Geschäftsverteilungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften Geschäftsverteilungsplan
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 165, 569
- NJW 1992, 1062
- BB 1992, 342
- DB 1992, 664
- BStBl II 1992, 252
Wird zitiert von ... (114) Neu Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Aus dem Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich, daß die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, von vornherein so eindeutig wie möglich bestimmen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfGE 17, 294, 299; BVerfG-Beschluß vom 3. Februar 1965 2 BvR 166/64, BVerfGE 18, 344, 349).Auch für ihn gilt, daß er die zur Entscheidung der anhängig werdenden Verfahren berufenen Richter so eindeutig und genau wie möglich bestimmen muß (BVerfGE 17, 294, 300; BVerfGE 18, 344, 349).
Eine im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts vorgesehene Überbesetzung verstößt deshalb nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie zur Gewährleistung einer geordneten Rechtsprechung unvermeidbar ist (BVerfGE 18, 344, 350; vgl. hierzu auch das Urteil des BFH vom 11. Dezember 1991 II R 49/89, BFHE 165, 492, BStBl II 1992, 260).
Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ein Spruchkörper nicht mehr in einer dem Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechenden Weise besetzt, wenn die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder es gestattet, daß sie in zwei personell voneinander verschiedenen Sitzgruppen Recht sprechen, oder daß der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden kann (BVerfGE 17, 294, 301; BVerfGE 18, 344, 350).
Wie sich aus den Ausführungen in BVerfGE 18, 344 ergibt, liegt eine verfassungswidrige Überbesetzung nur vor, wenn der Vorsitzende mehr als zwei Spruchkörper bilden kann, deren beisitzende Richter auch nicht teilweise identisch sind (ebenso: BVerwG in NJW 1968, 811).
Welche Richter innerhalb eines überbesetzten Senats an den einzelnen Verfahren mitwirken, braucht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht im voraus bestimmt zu werden; insoweit wird anhand dieser Verfassungsvorschrift nur geprüft, ob der Vorsitzende sein Ermessen willkürfrei ausgeübt hat (BVerfGE 18, 344, 351; Beschlüsse des BVerfG vom 25. Juli 1967 2 BvR 586/63, BVerfGE 22, 282; in DRiZ 1970, 269, und vom 15. Januar 1985 2 BvR 128/84, BVerfGE 69, 112, 120 f.).
Wie der Senat unter 5. b) ausgeführt hat, ist dem Gebot des gesetzlichen Richters i. S. von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei Kollegialgerichten bereits dann Genüge getan, wenn das zuständige Gericht durch Gesetz im voraus bestimmt, der innerhalb des Gerichts zuständige Senat durch einen Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums im voraus festgelegt und der einzelne Richter durch eine willkürfreie Ermessensentscheidung des Vorsitzenden zur Mitwirkung an den einzelnen Verfahren berufen worden ist (BVerfGE 18, 344, 352; BVerfGE 69, 112, 120).
Die Vorschrift des § 21 g Abs. 2 GVG, die weitergehende Anforderungen an die Festlegung des im Einzelfall zuständigen Richters enthält, geht über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus (BVerfGE 18, 344, 352; BVerfGE 69, 112, 120; BVerwG in NJW 1968, 811, 813 a. E.).
- BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65
Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen …
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 8. November 1967 IV C 154/65 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1968, 811) und der in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (…Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 4 FGO Tz. 16 und 27; Seide, NJW 1973, 265 ff.;… Wassermann, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 101 Anm. 27; Felix, Kölner Steuerdialog - KÖSDI - 1991, 8434 ff.) müsse im vorhinein festgelegt sein, wer im Rahmen der von sechs oder fünf auf drei Richter reduzierten Richterbank über die Beschwerde entscheide.Wie sich aus den Ausführungen in BVerfGE 18, 344 ergibt, liegt eine verfassungswidrige Überbesetzung nur vor, wenn der Vorsitzende mehr als zwei Spruchkörper bilden kann, deren beisitzende Richter auch nicht teilweise identisch sind (ebenso: BVerwG in NJW 1968, 811).
Während nach Ansicht des Bundesgerichtshofs - BGH - (Urteil vom 15. Juni 1967 1 StR 516/66, NJW 1967, 1622) und des VII. Senats des BVerwG (Urteil vom 8. Juli 1966 VII C 192/64, NJW 1967, 642) § 69 Abs. 2 GVG a. F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) keine vorgeplante "Verteilung der Geschäfte" innerhalb des Spruchkörpers nach Art des vom Präsidium aufzustellenden Geschäftsverteilungsplans (§ 21 e GVG) verlangt, hat der IV. Senat des BVerwG in seinem Urteil in NJW 1968, 811 einen gegenteiligen Standpunkt vertreten.
Die Vorschrift des § 21 g Abs. 2 GVG, die weitergehende Anforderungen an die Festlegung des im Einzelfall zuständigen Richters enthält, geht über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus (BVerfGE 18, 344, 352; BVerfGE 69, 112, 120; BVerwG in NJW 1968, 811, 813 a. E.).
Der IV. Senat des BVerwG hat in seinem Urteil in NJW 1968, 811 - abweichend von der hier vertretenen Auffassung - den Verstoß gegen § 8 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - (aufgehoben durch Gesetz vom 26. Mai 1972, BGBl 1, 841; vgl. nunmehr § 21 g Abs. 2 GVG i. V. m. § 4 VwGO) als absoluten Revisionsgrund i. S. von § 138 Nr. 1 VwGO (entspricht § 119 Nr. 1 FGO) beurteilt, obwohl er eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ausdrücklich verneinte.
Eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist gleichwohl nicht erforderlich, weil das Urteil des BVerwG in NJW 1968, 811 vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl 1, 661) ergangen ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 8. Februar 1983 9 CB 698.82, BVerwGE 66, 359).
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Das folgt aus dem Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG-Beschluß vom 24. März 1964 2 BvR 42, 83, 89/63, BVerfGE 17, 294, 299).Dieses Verfahrensgrundrecht soll der Gefahr vorbeugen, daß die Rechtsprechung durch eine Manipulierung der Spruchkörper - sei es durch eine andere Staatsgewalt, sei es durch die Organe der rechtsprechenden Gewalt selbst - sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird; es soll insbesondere verhindert werden, daß im Einzelfall durch die gezielte Auswahl von Richtern das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird (BVerfGE 17, 294, 299; BVerfG-Beschluß vom 10. Juli 1990 1 BvR 984, 985/87, BVerfGE 82, 286, 296).
Aus dem Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich, daß die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, von vornherein so eindeutig wie möglich bestimmen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfGE 17, 294, 299; BVerfG-Beschluß vom 3. Februar 1965 2 BvR 166/64, BVerfGE 18, 344, 349).
Auch für ihn gilt, daß er die zur Entscheidung der anhängig werdenden Verfahren berufenen Richter so eindeutig und genau wie möglich bestimmen muß (BVerfGE 17, 294, 300; BVerfGE 18, 344, 349).
Dabei ist, wie das BVerfG zu Recht betont hat, die Einschränkung "so genau wie möglich" nötig, weil die bei der Geschäftsverteilung zu berücksichtigenden Umstände (z. B. Zahl der Spruchkörper, Zahl der Richter, Umfang der Geschäftslast) sich ändern können und weil dem Fall des Ausscheidens, der Krankheit, der Verhinderung, des Urlaubs und des Wechsels eines oder mehrerer Richter Rechnung zu tragen ist (BVerfGE 17, 294, 300).
Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ein Spruchkörper nicht mehr in einer dem Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechenden Weise besetzt, wenn die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder es gestattet, daß sie in zwei personell voneinander verschiedenen Sitzgruppen Recht sprechen, oder daß der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden kann (BVerfGE 17, 294, 301; BVerfGE 18, 344, 350).
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und …
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Welche Richter innerhalb eines überbesetzten Senats an den einzelnen Verfahren mitwirken, braucht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht im voraus bestimmt zu werden; insoweit wird anhand dieser Verfassungsvorschrift nur geprüft, ob der Vorsitzende sein Ermessen willkürfrei ausgeübt hat (BVerfGE 18, 344, 351; Beschlüsse des BVerfG vom 25. Juli 1967 2 BvR 586/63, BVerfGE 22, 282; in DRiZ 1970, 269, und vom 15. Januar 1985 2 BvR 128/84, BVerfGE 69, 112, 120 f.).Wie der Senat unter 5. b) ausgeführt hat, ist dem Gebot des gesetzlichen Richters i. S. von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei Kollegialgerichten bereits dann Genüge getan, wenn das zuständige Gericht durch Gesetz im voraus bestimmt, der innerhalb des Gerichts zuständige Senat durch einen Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums im voraus festgelegt und der einzelne Richter durch eine willkürfreie Ermessensentscheidung des Vorsitzenden zur Mitwirkung an den einzelnen Verfahren berufen worden ist (BVerfGE 18, 344, 352; BVerfGE 69, 112, 120).
Die Vorschrift des § 21 g Abs. 2 GVG, die weitergehende Anforderungen an die Festlegung des im Einzelfall zuständigen Richters enthält, geht über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus (BVerfGE 18, 344, 352; BVerfGE 69, 112, 120; BVerwG in NJW 1968, 811, 813 a. E.).
- BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63
Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Welche Richter innerhalb eines überbesetzten Senats an den einzelnen Verfahren mitwirken, braucht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht im voraus bestimmt zu werden; insoweit wird anhand dieser Verfassungsvorschrift nur geprüft, ob der Vorsitzende sein Ermessen willkürfrei ausgeübt hat (BVerfGE 18, 344, 351; Beschlüsse des BVerfG vom 25. Juli 1967 2 BvR 586/63, BVerfGE 22, 282; in DRiZ 1970, 269, und vom 15. Januar 1985 2 BvR 128/84, BVerfGE 69, 112, 120 f.).Sind - wie im vorliegenden Fall - keine Anhaltspunkte für eine sachwidrige Ausübung des Ermessens erkennbar, so sind die im Einzelfall vom Senatsvorsitzenden zur Mitwirkung herangezogenen Beisitzer auch dann "gesetzliche Richter" i. S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich ihre Mitwirkung an der konkreten Entscheidung nicht aus einem vorher schriftlich festgelegten Plan des Senatsvorsitzenden ergibt (BVerfGE 22, 282, 286; BVerfG in DRiZ 1970, 269).
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Das gilt auch für Rechtsmängel, die dem Geschäftsverteilungsplan selbst anhaften (…BVerwG-Urteile vom 9. Februar 1988 9 C 276.86, Buchholz, a. a. O., 310, § 133 VwGO Nr. 76, und vom 18. Oktober 1990 3 C 19.88, Buchholz, a. a. O., 300, § 21 g GVG Nr. 19, m. w. N.). - BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64
Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Während nach Ansicht des Bundesgerichtshofs - BGH - (Urteil vom 15. Juni 1967 1 StR 516/66, NJW 1967, 1622) und des VII. Senats des BVerwG (Urteil vom 8. Juli 1966 VII C 192/64, NJW 1967, 642) § 69 Abs. 2 GVG a. F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) keine vorgeplante "Verteilung der Geschäfte" innerhalb des Spruchkörpers nach Art des vom Präsidium aufzustellenden Geschäftsverteilungsplans (§ 21 e GVG) verlangt, hat der IV. Senat des BVerwG in seinem Urteil in NJW 1968, 811 einen gegenteiligen Standpunkt vertreten. - BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen - …
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des BVerwG und des BGH, der der erkennende Senat folgt, führt nicht jeder Fehler bei der Anwendung oder Auslegung eines Geschäftsverteilungsplans zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; ein Verfahrensmangel i. S. der § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO und § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist vielmehr nur dann gegeben, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (BVerwG-Beschluß vom 2. Juli 1987 9 CB 7.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 133 VwGO Nr. 70, m. w. N.; BGH-Urteil vom 14. Oktober 1975 1 StR 108/75, BGHSt 26, 206, 210 f.). - BVerwG, 02.07.1987 - 9 CB 7.87
Gesetzlicher Richter - Geschäftsverteilungsplan - Spruchkörperbesetzung
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des BVerwG und des BGH, der der erkennende Senat folgt, führt nicht jeder Fehler bei der Anwendung oder Auslegung eines Geschäftsverteilungsplans zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; ein Verfahrensmangel i. S. der § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO und § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist vielmehr nur dann gegeben, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (BVerwG-Beschluß vom 2. Juli 1987 9 CB 7.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 133 VwGO Nr. 70, m. w. N.; BGH-Urteil vom 14. Oktober 1975 1 StR 108/75, BGHSt 26, 206, 210 f.). - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 276.86
Spruchkörper - Geschäftsverteilung - Rechtsfehler - Ausländer - …
Auszug aus BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Das gilt auch für Rechtsmängel, die dem Geschäftsverteilungsplan selbst anhaften (BVerwG-Urteile vom 9. Februar 1988 9 C 276.86, Buchholz, a. a. O., 310, § 133 VwGO Nr. 76, …und vom 18. Oktober 1990 3 C 19.88, Buchholz, a. a. O., 300, § 21 g GVG Nr. 19, m. w. N.). - BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall …
- BVerwG, 08.02.1983 - 9 CB 698.82
Geschäftsverteilungsplan - Recht auf gesetzlichen Richter
- BFH, 19.06.1979 - VII R 80/78
Zulässigkeit der Revision - Verfahrensverstoß - Gegenvorstellung
- BFH, 16.08.1979 - I K 2/79
Wiederaufnahmeverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Zulässigkeit eines …
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
- BFH, 11.12.1991 - II R 49/89
- Besetzung eines BFH-Senats mit sechs Richtern in Urteilssachen verfassungsmäßig …
- BFH, 18.03.1988 - V K 1/88
Wiederaufnahme des Verfahrens - Abgeschlossenes Verfahren - Rechtskraft - …
- BFH, 13.02.1986 - III K 1/85
Nichtigkeitsklage gegen Revisionsbeschluß - Klagefrist - Zustellung an nicht …
- BFH, 07.11.1969 - III K 1/69
Wiederaufnahme des Verfahrens - Steuergericht - Rechtskräftiger Beschluß - …
- BFH, 11.04.1990 - I K 1/90
Voraussetzung der schlüssigen Darlegung eines Wiederaufnahmegrunden für eine …
- BFH, 15.04.1987 - VIII K 1/86
Wiederaufnahme des Verfahrens bei Verletzung des Anspruches auf Gewährung …
- BVerwG, 11.05.1960 - V A 1.58
Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts …
- BFH, 17.07.1985 - II K 1/84
Zulässigkeit einer Restitutionsklage
- RG, 01.12.1910 - IV 249/10
Restitutionsklage
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 266/14
Anfrage bei dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts: Wirksamkeit der …
Die Vorlagepflicht erstreckt sich nämlich auf Entscheidungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes am 1. Juli 1968 ergangen (GmSOGB, BVerwGE 39, 355, 360;… Pietzner in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Anh. zu § 11 Rn. 10 [Stand Oktober 2015];… MüKoZPO/Zimmermann, 4. Aufl., Vorbem. zu §§ 123 ff. GVG Rn. 6; aA BFHE 165, 569, 576) und nicht als überholt anzusehen sind (vgl. dazu BVerwGE 66, 359, 360). - BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des …
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 (BVerwGE 24, 315 ) und vom 8. November 1967 (NJW 1968, 811) sind vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661) ergangen und führen aus diesem Grunde nicht zu einer Vorlagepflicht (BFHE 165, 569, 576; BVerwGE 66, 359 ). - BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16
Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof …
a) Wird der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des BFH entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, liegt ein Wiederaufnahmegrund nach ständiger BFH-Rechtsprechung dann vor, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder 3 FGO erfüllt sind, sondern in der Nichtanrufung oder Nichtvorlage ein willkürliches Verhalten des Gerichts liegt (…BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I K 1/10, BFH/NV 2011, 1159; vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252;… BFH-Urteil vom 5. November 1993 VI K 2/92, BFH/NV 1994, 395).
- BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92
Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper
Dazu genügt es, wenn die vorgetragenen Tatsachen geeignet erscheinen, die Verletzung einer Vorschrift über die Besetzung des Gerichts darzutun (a.A. BFH, Beschl. v. 29.1. 1992 - VIII K 4/91, BB 1992, 342).Der Senat ist der Auffassung, daß die bei dem Beschluß in der Sache I ZR 86/91 vom 7. November 1991 nicht vorschriftsmäßige Besetzung des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes durch die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit Erfolg gerügt werden kann, ohne daß es darauf ankäme, ob die Regeln des § 21 g Abs. 2 GVG bei der Aufstellung des Mitwirkungsplanes willkürlich oder sonst mißbräuchlich nicht beachtet worden sind oder der Besetzungsmangel gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (…a.A. BGH, Urt. v. 15.6. 1967 - 1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 255 = NJW 1967, 1622 (zu § 69 Abs. 2 GVG a.F.);… BGH, Urt. v. 13.12.1979 - 4 StR 632/79 - BGHSt 29, 162; BVerwG, Beschl. v. 2.7.1987 - 9 CB 7/87 - NJW 1988, 1339 (u.a. zu § 21 g Abs. 1 GVG); BFH, Beschl. v. 29.1.1992 - VIII K 4/91 - BB 1992, 342).
- BFH, 29.05.1992 - VIII K 1/92
Unzulässigkeit eines Nichtigkeitsaufhebungsantrages wegen nicht hinreichender …
das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen, bis über die gegen den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91 (BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252) eingelegte Verfassungsbeschwerde entschieden worden sei.Der Senat nimmt insoweit auf seinen zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangenen Beschluß in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 Bezug.
Eine verfassungswidrige Überbesetzung des Senats hat weder für die Regelbesetzung noch für die reduzierte Richterbank in Beschlußsachen bestanden (vgl. im einzelnen Ziffer 4 a und b des Beschlusses in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252).
101 Abs. 1 Satz 2 GG gebietet weder, daß der Vorsitzende für einen überbesetzten Spruchkörper bzw. bei reduzierter Richterbank vor Beginn des Geschäftsjahres detailliert festlegen müßte, welche Mitglieder des Kollegiums bei einzelnen richterlichen Geschäften mitzuwirken haben noch die Offenlegung der nach § 21 g Abs. 2 GVG aufzustellenden Grundsätze in der Art der für die Gerichte nach § 21 e GVG vom Präsidium zu erlassenden Geschäftsverteilungspläne, damit die Beteiligten ihre Einhaltung kontrollieren können (vgl. im einzelnen Ziffer 5 a und b des Beschlusses in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252).
Es kann dahingestellt bleiben, welche Form § 21 g Abs. 2 GVG einfach-rechtlich verlangt (vgl. dazu Beschluß des Senats in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, Ziffer 5 c, sowie Urteil des BFH vom 11. Dezember 1991 II R 49/89, BFHE 165, 492, BStBl II 1992, 260); denn nicht jeder Fehler bei der Auslegung oder Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes führt zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts.
Der Senat sieht keine Veranlassung dazu, das Verfahren im Hinblick auf die beim BVerfG gegen seine Beschlüsse vom 29. Januar 1992 VIII K 2-3/91 und VIII K 4/91 anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 373/92 auszusetzen (vgl. § 74 FGO).
- BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98
Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes
Das der Auffassung des vorlegenden Senats widersprechende Urteil des BSG in BSGE 5, 53 ist nicht zu den § 108 Abs. 3, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 entsprechenden Vorschriften der § 31 Abs. 3 Satz 1, § 41 Abs. 2 VwVfG, sondern zu § 4 Abs. 1 VwZG und zudem vor In-Kraft-Treten des RsprEinhG ergangen (zu Letzterem Beschluss des BFH vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, unter 5. d). - BFH, 08.07.2015 - VI B 5/15
NZB gegen FG-Urteil, mit dem eine Restitutionsklage abgewiesen wurde - …
Der BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1125 nimmt insbesondere auf den BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91 (BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252) Bezug, auf den auch das FG seine Entscheidung gestützt hat.In dem Beschluss in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 hat der BFH für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage --ebenso wie das FG in dem angefochtenen Urteil-- verlangt, dass der geltend gemachte Wiederaufnahmegrund klägerseits ausreichend dargelegt wird (§ 134 FGO i.V.m. §§ 578, 579, 589 ZPO).
Die schlüssige Behauptung eines nach § 134 FGO i.V.m. §§ 579, 580 ZPO erheblichen Wiederaufnahmegrundes gehört jedoch nach allgemeiner Meinung zur Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage (BFH-Beschlüsse in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, und in BFH/NV 2009, 1125, jeweils m.w.N.).
Von diesen Rechtssätzen ist das FG in seinem Urteil nicht abgewichen, sondern hat sie seiner Entscheidung, wie sich insbesondere auch aus der Bezugnahme auf den BFH-Beschluss in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 ergibt, zugrunde gelegt.
- BFH, 14.11.2023 - IX K 2/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 10.10.2023 IX K 1/21 - …
Dagegen fallen die Fragen, ob der richtige Spruchkörper oder das richtige Gericht entschieden haben, nicht mehr in ihren Anwendungsbereich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.01.1992 - VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252;… vom 26.05.1992 - VII S 17/92, BFH/NV 1993, 305, unter 2. und vom 12.11.1996 - II K 1/96, juris, unter 2.; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.1994 - X ZR 51/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 332, unter I.1.; BSG-Urteil vom 23.03.1965 - 11 RA 304/64, BSGE 23, 30, unter II.; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 22.01.1992 - 2 BvR 40/92, NJW 1992, 1030, unter 3.b;… Gaul in Festschrift für Ekkehard Schumann zum 70. Geburtstag, 2001, S. 89, 121 f.; Hummel, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2021, 736, 738).Mit der Vorschrift soll insbesondere verhindert werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.1992 - VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, unter 4.a).
- BFH, 08.12.1994 - VII K 1/94
Unzureichende Substantiierung eines Wiederaufnahmegrundes
Nach allgemeiner Ansicht kann jedoch auch ein durch einen Beschluß rechtskräftig beendetes Verfahren wieder aufgenommen werden (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 m. w. N.).Dies gilt auch für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages (vgl. BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 m. w. N.).
Nicht jeder Fehler bei der Bestimmung der mitwirkenden Richter führt nämlich zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne der genannten Vorschriften (vgl. BFHE 165, 569, 575 m. w. N.).
Für die Beachtlichkeit der Besetzungsrüge nach § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist vielmehr erforderlich, daß die Gesetzesverletzung klar zutage tritt, schwer oder "qualifiziert" ist, also auf einer nicht mehr hinnehmbaren Rechtsansicht und damit auf objektiver Willkür beruht, und daß sich der Verstoß gegen das einfache Gesetz damit zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes darstellt (BFHE 165, 569, 575).
Der Wortlaut der Vorschrift erfordert jedenfalls für die Festlegung der Mitwirkungsgrundsätze nicht die Schriftform (vgl. ebenso BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 II R 49/89, BFHE 165, 492, BStBl II 1992, 260; BFHE 165, 569, 574).
- BFH, 10.10.2023 - IX K 1/21
Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht
Dagegen fallen die Fragen, ob der richtige Spruchkörper oder das richtige Gericht entschieden haben, nicht mehr in den Anwendungsbereich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.01.1992 - VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252;… vom 26.05.1992 - VII S 17/92, BFH/NV 1993, 305, unter 2. und vom 12.11.1996 - II K 1/96, juris, unter 2.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.1994 - X ZR 51/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 332, unter I.1.; BSG-Urteil vom 23.03.1965 - 11 RA 304/64, BSGE 23, 30, unter II.; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 22.01.1992 - 2 BvR 40/92, NJW 1992, 1030, unter 3.b;… Gaul in Festschrift für Ekkehard Schumann zum 70. Geburtstag, 2001, S. 89, 121 f; Hummel, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2021, 736, 738).Mit der Vorschrift soll insbesondere verhindert werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.1992 - VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, unter 4.a).
- BFH, 11.12.1996 - IV S 2/92
Auslegung einer Erledigungserklärung als Prozeßbewirkungshandlung
- BFH, 07.11.1994 - VIII R 3/94
Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts
- BFH, 16.02.1993 - XI S 20/92
Anforderungen an die vorschriftswidrige Besetzung eines Gerichts
- BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage
- BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91
Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern
- BFH, 21.09.1993 - IV B 102/92
Voraussetzungen der Annahme einer Abweichung von einer Entscheidung eines …
- BFH, 15.06.2023 - VI K 1/21
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage
- BFH, 26.04.1996 - III K 35/95
Wiederaufnahme für ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren …
- BFH, 12.01.2011 - I K 1/10
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine …
- BGH, 30.03.1993 - X ZR 52/92
Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren - …
- BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93
Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden
- BGH, 30.03.1993 - X ZR 53/92
Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren - …
- BFH, 18.03.1994 - III B 543/90
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des …
- BGH, 30.03.1993 - X ZR 63/92
Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren - …
- BFH, 18.03.2003 - I K 1/03
Wiederaufnahme von Verfahren
- BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
- BFH, 09.03.2004 - X K 1/03
Restitutionsklage
- BFH, 19.01.1999 - III K 2/98
Wiederaufnahme des Verfahrens
- BFH, 27.12.1994 - X B 124/93
Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung
- BFH, 14.01.1994 - III R 194/90
Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im …
- BFH, 09.03.2004 - X K 8/03
Restitutionsklage
- BFH, 01.04.2004 - X K 16/03
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Rechtsbeugung
- BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
Anforderungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens - Wissenschaftliche Arbeit in …
- BFH, 30.07.1996 - VI K 3/96
Voraussetzungen zur Wiederaufnahme eines Verfahrens
- BFH, 22.08.1995 - VII K 1/95
Anforderungen an die schlüssige Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes
- BFH, 20.05.1994 - VI R 105/92
Hinweis im Änderungsbescheid, daß ein bisher festgesetzter Verspätungszuschlag …
- BFH, 22.07.1992 - VIII K 2/92
Inhalt der Fristberechnung bei der Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens - …
- BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
Möglichkeiten der Manipulation bei der Zusammensetzung eines Spruchkörpers - …
- BFH, 26.05.1992 - VII S 17/92
Gewährung von Prozesskostenhilfe für die begehrte Wiederaufnahme des Verfahrens …
- BFH, 03.06.1997 - IV K 1/92
Anforderungen an die schlüssige Rüge eines Nichtigkeitsgrundes
- BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Ladung als Verfahrensmangel - Rüge der …
- BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer …
- BGH, 25.11.1994 - V ZR 124/93
Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des VII. Zivilsenates des BGH - Rechtmäßigkeit …
- BFH, 15.11.1994 - VIII B 29/94
Fehlerhafte Anwendung von Ausschlußfristen im Sinne eines Verfahrensfehlers
- BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
- BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters
- BVerwG, 26.03.1997 - 5 A 1.97
Verwaltungsprozeßrecht - Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen …
- BFH, 18.03.1994 - III B 222/90
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90
Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des …
- BFH, 02.01.2009 - V K 1/07
Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse des BFH
- BFH, 24.03.2004 - X K 12/03
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
- BFH, 10.09.1997 - VIII B 55/96
- BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund
- BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 380/93
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch Stellung …
- BFH, 18.03.1994 - III B 270/90
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 21.11.2001 - III B 66/01
Verfahrensmangel; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung?
- BFH, 24.03.1998 - V B 158/97
Beschwerde gegen die Verwerfung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Verfahrens
- BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
Wiederaufnahme des Verfahrens
- BFH, 08.07.1999 - III B 22/99
Prozessfähigkeit; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Urkunde i.S.v. § 580 …
- BFH, 20.02.1998 - VII K 7/97
Antrag auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfe-Verfahrens
- BFH, 05.02.2002 - V B 115/01
Unternehmensberatung - Umsatzsateuer-Voranmeldung - Jahresumsatzsteuererklärung - …
- BFH, 17.08.2001 - V B 174/00
Beschwerde - Klagerücknahme - Wiederaufnahmegrund - Unwirksamkeit einer …
- LSG Hamburg, 08.01.2013 - L 3 VE 1/11
- BFH, 10.06.2009 - VII K 6/09
Zulässigkeit eines Nichtigkeitsantrags oder Restitutionsantrags - Keine Darlegung …
- BFH, 05.11.2001 - VI K 3/01
Aussetzung der Vollziehung - Kindergeld - Rückforderungsbescheid - Einstweiliger …
- BFH, 12.10.1999 - II S 8/99
Wiederaufnahme eines Beschwerdeverfahrens
- BFH, 17.12.1997 - VIII R 12/92
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gegen überbesetzten Spruchkörper
- BSG, 06.11.1997 - 12 BK 66/97
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der …
- LSG Thüringen, 30.01.2006 - L 6 R 771/05
Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens
- BFH, 05.11.2001 - VI K 4/01
Arbeitsamt - Familienkasse - Kindergeld - Prozeßkostenhilfe - Eingabe nach Art. …
- BFH, 23.07.2003 - I K 4/03
Voraussetzung für die Begr. eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens
- BFH, 20.03.2001 - XI S 15/00
Revision - Wiederaufnahme eines Beschwerdeverfahrens - Wiederaufnahmegründe - …
- BFH, 21.04.1998 - VII K 1/98
Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs
- BFH, 21.09.1993 - IV R 78/92
Unzureichende Substantiierung der Revisionsschrift
- LSG Baden-Württemberg, 28.01.2014 - L 13 AL 2368/07
- FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11
Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines …
- LSG Thüringen, 30.01.2006 - L 6 R 771/05/05
Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens; …
- BFH, 28.01.2004 - VII K 11/03
Voraussetzungen für einen Antrag auf Wiederaufnahme; Anforderungen an die Begr. …
- BFH, 21.11.1997 - V S 4/92
- BFH, 03.01.1996 - VIII B 33/95
Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Entscheidung des Gerichts durch …
- BFH, 12.04.1994 - III R 44/93
Hinderung eines Senats wegen der Besetzung an der Entscheidung der Streitsache
- BVerwG, 26.03.1997 - 5 PKH 14.97
Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach verworfener …
- BFH, 12.11.1996 - II K 1/93
Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Verfahrens
- BFH, 09.12.1994 - III B 59/90
Verfassungsmäßigkeit des bei der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigenden …
- BFH, 17.02.1994 - VII B 245/93
- BFH, 24.11.1994 - III B 281/90
Klärungsbedarf des Kinderlastenausgleichs
- BFH, 26.10.1994 - III B 389/90
Verfassungsmäßigkeit des bei der Einkommensteuer zu berücksichtigenden …
- BFH, 19.07.1994 - II S 13/94
Schlüssige Darlegung von Gründen bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des …
- BFH, 17.06.1994 - III R 58/93
Voraussetzung einer zulassungsfreien Revision
- BFH, 03.06.1992 - IX K 3/92
Wiederaufnahmeverfahren - Verfassungsbeschwerde
- BSG, 21.08.2014 - B 4 AS 23/14 BH
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2010 - L 18 AL 40/10
- BFH, 26.03.1998 - XI K 3/97
- BFH, 16.10.1996 - II S 9/96
Gegenvorstellung als Rechtsbehelf bei Entscheidungen, die auf einer Verletzung …
- BFH, 22.08.1996 - III K 7/96
Anforderungen an eine Wiederaufnahmeklage
- BFH, 30.08.1995 - VIII R 83/93
- BFH, 30.06.1993 - XI S 7/93
Unbegründetheit der Gegenvorstellung
- BFH, 30.11.1992 - X B 147/92
Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Verweigerung oder die Art und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 14 U 302/14
- LSG Baden-Württemberg, 10.02.2015 - L 9 R 3306/14
- BFH, 19.07.1996 - VI K 1/96
Verfahrensrüge wegen unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts
- BFH, 25.03.1996 - VIII K 4/95
Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Beschluss rechtskräftig beendeten …
- BFH, 01.03.1996 - VI K 3/95
Schlüssige Darlegung von Gründen bei Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens
- BFH, 01.03.1996 - VI K 4/95
Schlüssige Darlegung von Gründen bei Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens
- BFH, 08.12.1995 - IV K 1/95
Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit …
- BFH, 11.04.1995 - I K 1/94
Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof bei Wiederaufnahmeverfahren wegen …
- BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
- BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 10.08.1992 - VII S 23/92
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Uunzulässigkeit der vom Antragsteller …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2018 - L 9 AS 601/18
- FG Rheinland-Pfalz, 13.12.1995 - 1 K 2001/94
Finanzgerichtsordnung; Zulässigkeit einer Restitutionsklage wegen Falschaussage
- FG München, 10.05.2006 - 10 K 5175/04
Wiederaufnahmeklage
- BFH, 23.03.1995 - IV K 1/94
Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Verfahrens
- BFH, 29.01.1992 - VIII K 2/91